Finde die passende Gründach Förderung für dich oder deine Organisation
Förderstellen der einzelnen Bundesländer
Nachfolgend findest du eine Auflistung der Förderungen für Gründächer in den einzelnen Bundesländern. Dort gibt es Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Wohnbauförderung
Gründach Förderung Wien
Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Begrünung von Dächern für höhere Lebensqualität, mehr Biodiversität und gesunderes Stadtklima.
Mehr Infos findest du hier:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/umweltschutz/naturschutz/dachbegruenung.html
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und Photovoltaikanlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.
Mehr dazu unterr:
Die Umweltberatung hilft bei ersten Schritten bei Fassaden-, Dach- & Innenhofbegrünung in Wien. Wir beraten zu Förderungen, Voraussetzungen, Planung, Anträgen & Vorteilen. Lassen Sie sich zur passenden Pflanzenwahl beraten.
Mehr Infos gibt es hier:
Gründach Förderung Niederösterreich
In Niederösterreich werdem Gründächer in Form von Öko-Punkten im Rahmen der Wohnbauförderung berücksichtigt.
Mehr Infos unter:
Für Betriebe gibt es außerdem die Möglichkeit zur Förderung einer naturnahen Gestaltung der Firmengelände.
Mehr dazu auf:
https://www.naturland-noe.at/foerderung-der-natur-auf-dem-betriebsareal
Außerdem fördert das Land öffentliche Institutionen, Vereine und andere Organisationen sowie Unternehmen, soweit sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen.
Infos dazu unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/Foerd_Natur-im-Garten.html
Die Städte Baden, Horn, Mödling und Wieselburg fördern ebenfalls begrünte Dächer.
Gründach Förderung Oberösterreich
Das Land Oberösterreich fördert Gründächer in sogenannten Klimabündnisgemeinden. Gefördert werden dabei Maßnahmen bei Gemeindegebäuden sowie dem dazu gehörenden unmittelbaren Außenbereich.
Infos unter:
Auch in Oberösterreichs Landeshauptstadt Linz gibt es die Möglichkeiten für eine Gründach-Förderung.
Hier findest du Infos zu den Förderrichtlinien für Fassaden- und Dachbegrünung:
https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=123305
Gründach Förderung Steiermark
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2022 fördert die Stadt Graz:
- Gemeinschaftsgärten
- Beratung für Dach- und Fassadenbegrünung
- Errichtung von Dachbegrünungen (bei gewerblichen Hallen)
- Errichtung von Fassadenbegrünungen
- Stadtbaumpflanzung
Diese Förderungen dienen primär der ökologischen und lokalen Lebensmittelversorgung und bewusstseinsschaffenden gärtnerischen Aktivitäten, sowie der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraums.
Mehr Infos findest du hier:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10309767/7882683/Umweltfoerderung_Urbane_Begruenung.html
Beratung für Dach- und Fassadenbegrünung:
Die Stadt Graz gewährt GebäudeeigentümerInnen oder legitimierten Berechtigten mit Interesse an Dach- und/oder Fassadenbegrünung einen Zuschuss für die Beratung durch eine facheinschlägige Firma oder Institution.
Mehr Infos gibt es hier:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10309767/7882683/Umweltfoerderung_Urbane_Begruenung.html
Vor dem Hintergrund der laut aktuellem IPCC-Bericht dramatischen Prognosen wollen wir einen kleinen Beitrag im Rahmen unser Möglichkeiten leisten und werden daher beim WIN-Beratungsmodul "Klimafitte Aussenbegrünung" die Anzahl der anerkannten Beratungsstunden von 40 auf 80 Stunden erhöhen.
Somit werden die Beratungsleistungen zu diesem Thema mit maximal 80 Beraterstunden anerkannt und davon maximal 50% gefördert.
Merh Infos findest du hier:
https://www.win.steiermark.at/cms/beitrag/12762037/155218959
Gründach Förderung Kärnten
Das Land Kärnten fördert Gründächer im Zuge der Wohnbauförderung.
Mehr Infos findest du unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L84
Gründach Förderung Tirol
Dachbegrünungen, sei es in extensiver oder intensiver Form, sind förderungsfähig, wenn sie eine durchwurzelbare Aufbaudicke von mindestens 10 Zentimetern aufweisen und der ÖNORM L 1131 entsprechen. Um die Einhaltung der Norm sicherzustellen, wird die Verwendung von zertifizierten Produkten empfohlen. Es wird empfohlen, die Dachbegrünung als Retentionsdach auszuführen.
Mehr Infos findest du hier:
Förderungsfähig sind hierbei Maßnahmen ab einer durchwurzelbaren Aufbaudicke von mindestens 10 Zentimetern.
Mehr Infos gibt es hier:
Gründach Förderung Vorarlberg
Auch in Österreichs westlichstem Bundesland gibt es die Möglichkeit zur Förderung von Gründächern. Sowohl für Betriebe, als auch für Private.
Mehr Infos unter:
https://www.energieinstitut.at/gruendach-pv/gruendach-und-photovoltaik-kosten-und-foerderungen/
Bundesweite Förderungen
Österreichweit werden außerdem Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Das gilt für verschiedene Projektteile, unter anderem extensive Dachbegrünungen.
Mehr dazu findest du unter:
Auch für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen Fördermittel bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Das gilt unter anderem für Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung und Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen.
Mehr Infos dazu findest du auf:
Das Programm „Klimafitte Kulturbetriebe“ des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds fördert Maßnahmen zur Senkung von CO2-Emissionen im Kunst- und Kulturbetrieb.
Mehr Infos gibt es auf:
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_Kultur.pdf
Für die thermische Sanierung privater Gebäude gibt es zusätzlich Förderungen. Diese gelten für mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenhausanlagen und wenn das Gebäude älter als 20 Jahre ist.
Mehr dazu auf: